Durch Loretta Petti
Liebe Freunde,
sicher wollt ihr wissen, wie die Gerichtsverhandlung gestern gelaufen ist. Wie vorgesehen, war es eine verlorene Schlacht und eine peinliche Marsch durch eine Serie von Horrorbildern, die auch die vielen Freunde im Publikum aushalten mussten. Ihnen meinen großen Dank fürs kommen und für die Unterstützung. Und meinem Rechtsanwalt geht auch ein großes Grazie!
Die Bilder, die alle da zu sehen bekommen haben, gaben den Eindruck, dass ich scheußliche Essensreste in meinen Kühlschränken aufbewahre. Das Gericht hat eben auch viel nach den Bildern beurteilt.
Bilder können aber auch trügerisch sein. Das Fett an einem Stück Schinken kann so oder so aussehen:


Und mein Kühlschrank kann wie eine undeutliche, ungesunde Anhäufung von verdächtigen Lebensmitteln oder (ohne etwas verändert oder bewegt zu haben) auch anders aussehen.


Tatsache ist, daß Folgendes beschlossen wurde (sollte sich Werbung dazwischen geschoben haben, bitte nach der Werbung weiterlesen...)
a) überlagert heißt verdorben, auch wenn es um ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geht (anders als beim Verbrauchsdatum - sagen heute alle - sind Lebensmittel mit dem MHD nicht gleich nach Datumablauf verdorben),
b) bei den weißen Pünktchen und Flächen, die man auch auf dem Schinkenstück oben sieht, handelt es sich um Schimmel bzw. Hefen (d.h. auch Schimmelpilze) und somit um eine fremde Kontamination,
c) Schimmel auf Käse (und konsequenterweise im Kühlschrank eines Gastronomiebetriebs) darf nicht sein. Deshalb wurde mir letzte Woche die andere Hälfte von diesem (noch guten) Taleggio (MHD noch nicht abgelaufen) für die Laboruntersuchung konfisziert:

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